CMR Stoffe (KMR-Stoffe)

Expositionsverzeichnis für CMR-Stoffe ist erforderlich nach §10a der GefStoffV 

Für Arbeiten mit CMR-Stoffen (krebserzeugend, keimzellmutagen, reproduktionstoxisch) muss eine Dokumentation nach den Vorgaben der ZED (Zentrale Expositionsdatenbank) erfolgen. 

  1. Für CM Stoffe beginnt die Aufbewahrungsfrist nach Ende der letzten Expositioon und mindestens 40 Jahre aufbewahrt erden. Die Übertragung der Aufbewahrungspflicht auf die UVTräger oder DGUV ist möglich.

  2. Für R-Stoffe: Aufbewahrungspflicht mindestens 5 Jahre

  3. Meldung an die Behörde spätestens 2 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit (Exposition, Maßnahmeplan)